Sie haben offene Fragen?
Wir sind für Sie da.

Rund ums Thema Hauptuntersuchung, Änderungsabnahme, H-Kennzeichen und vieles mehr.

06134 - 13 16

Telefonnummer

Kostheimer Landstraße 44

55246 Mainz-Kostheim

9:00 - 18:00 Uhr

Montag - Freitag

info@isb-kostheim.de

E-Mail Adresse
Kontaktinformationen

Jetzt kontaktieren.

Sollten Sie weitere offene Fragen haben, können Sie uns jederzeit per
E-Mail kontaktieren.

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns gestellt wurden und werden.

Schreiben Sie uns eine Nachricht

Kundenanfrage

    Wie viel kostet die HU und wie kann ich bezahlen?

    Vor Ort akzeptieren wir Bargeld und deutsche Debitkarten (EC-Karten, Girocard, Maestro), sowie Kredit- und Debitkarten (Visa und Mastercard), Google Pay und Apple Pay. Die Karten-Bezahlung erfolgt kontaktlos (Karte, Smartphone oder Smartwatch). An Kleinprüfstellen ist die digitale Bezahlung nur eingeschränkt möglich. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur für Geschäftskunden möglich, die bei uns eine Kundennummer haben.

    Was muss ich zur HU mitbringen?

    Wir benötigen die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse. Die vollständige Liste zur Beachtung, was alles in Ihrem Fahrzeug vorhanden sein muss, finden Sie hier: ✓ Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) ✓ Verbandskasten (nicht älter als 5 Jahre, wenn nicht in vielen Service-Centern erhältlich) ✓ Warndreieck ✓ Warnwesten ✓ falls erforderlich: Nachweise zu technischen Änderungen (z. B. ABE, Gutachten etc.) ✓ Bei Nachprüfung bitte den Vorbericht mitbringen ✓ Zahlungsmöglichkeiten: Bar oder mit EC-Karte - keine Kreditkartenzahlungen möglich

    Was muss ich noch beachten, wenn ich zur HU komme?

    Was müssen Sie mitbringen?

    Bitte achten Sie außerdem darauf, dass das Warndreieck, die Warnwesten und der Verbandskasten bereitliegen.
    Die vollständige Checkliste finden Sie hier zum Download und Ausdrucken.

    Was können Sie vorab selbst prüfen?

    Auf unseren HU-Checklisten haben wir Ihnen zudem die Punkte zusammengestellt, die Sie vor der HU selbst überprüfen können.

    Was ist, wenn ein Fahrzeug die HU nicht bestanden hat?

    Alle bei der Prüfung festgestellten Mängel müssen innerhalb eines Monats nach der Hauptuntersuchung behoben werden. Dafür wird eine geringe Nachprüfungsgebühr erhoben. Wird der Monat auch nur um einen Tag überschritten, verlangt der Gesetzgeber eine vollständige erneute Hauptuntersuchung.

    Rückdatierung, Prüfungsfahrt, exakte Mängelbeschreibung

    Wegfall der Rückdatierung

    Die Laufzeit der Plakette beträgt , z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert.

    Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.

    P.S.: Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen und man gerät in eine Verkehrskontrolle, muss man mit einem Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.
    PrÜfungsfahrt

    Die HU-Prüfung beginnt immer mit einer Prüfungsfahrt. Der Sachverständige übernimmt die Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h. Er prüft die Lenkrad- und die Bremsfunktion – damit wird sichergestellt, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Sicherheit und korrekte Funktion der Assistenzsysteme, wie ABS, ESP oder Abstandsregler rückt künftig noch stärker in den Fokus bei der Hauptuntersuchung.

    Hintergrund: Die meisten neu zugelassenen Fahrzeuge sind mit einer steigenden Zahl dieser elektronischen Helferlein ausgerüstet.
    Exakte Mängelbeschreibung

    Während der Hauptuntersuchung festgestellte Mängel werden in einem ausführlichen Prüfbericht protokolliert.

    Dabei werden die festgestellten Mängel nach vorgegebenen Standards im Prüfbericht technisch detailliert beschrieben. Mit diesen Angaben können die Mängel bei ihrer Werkstatt zielgerichtet behoben werden, wodurch Sie Zeit und Geld sparen. Außerdem erhalten Sie mit dem Untersuchungsbericht bereits Hinweise über sich zukünftig abzeichnende Mängel, sofern diese bei der Hauptuntersuchung festgestellt worden.

    Unser Wunsch ist es, unsere Kunden und Partner zu ihren Zielen zu führen.

    Einige Rezensionen über unser Unternehmen bzw. unsere KFZ-Prüfstelle.

    12+ Jahre Erfahrung in der KFZ-Branche.
    Qualität trifft Erfahrung.

    info@isb-kostheim.de

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

    Kostheimer Landstrasse 44

    55246 Mainz-Kostheim

    9:00 - 18 Uhr

    Besuchen Sie unsere KFZ-Prüfstelle in Mainz Kostheim

    06134 - 13 16

    Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da